Es fehlen Krippenplätze für unsere Kleinsten!
Es fehlen Gruppenräume als Ersatz für den Container!
Alle Gemeindevertreter/-innen waren und sind sich einig, dass wir hier vor Ort in Großensee ausreichend Plätze für die Betreuung unserer Kinder (ab 1 Jahr bis Schulbeginn) schaffen wollen. Ende 2019 hat die BfG für die Gemeinde eine Umfrage unter den Eltern geplant und durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet. https://www.grossensee.eu/wp-content/uploads/2021/02/2020-02-27_Auswertung_Fragebogenaktion.pdf
Zum Befragungszeitpunkt betrug die Betreuungsquote im Krippenbereich (< 3 Jahre) 51,28 %. Mit dem Bau von 2 neuen Krippenräumen (einschl. Nebenräume) kann eine 100 % – Versorgung erreicht werden. Im Elementarbereich ist mit den bereits bestehenden 4 Gruppen der Bedarf für diese Altersgruppe zu 100 % gedeckt. Spätestens zum Sommer 2023 werden noch zusätzlich 15 Kinder den Naturkindergarten in Großensee besuchen können. Damit stehen mehr als ausreichend Plätze im Ü3-Bereich (≥ 3 Jahre bis Schulanfang) zur Verfügung.
Der Bedarf wird sich auch in den kommenden Jahren nicht deutlich ändern. Unter anderem auch deshalb, weil im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein detailliert festgelegt ist, dass kleinere Orte wie Großensee nur sehr begrenzt wachsen dürfen. (https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/802e518e-9b22-414b-902a-a9d79682f1fa/resource/6e30d344-de09-4133-864c-357edff40c31/download/landesentwicklungsplan-schleswig-holstein-fortschreibung-.pdf)
Seit 2018 gibt es Planungen der BfG, den gesamten Bereich der jetzigen Dörphusräume nach einem entsprechenden Umbau dem Kindergarten zur Verfügung zu stellen. Ein Neubau für eine Krippe mit 2 Gruppen- und Nebenräumen soll an das Dörphus angebaut werden. Für den Bedarf der Vereine und Verbände und überhaupt der gesamten Dorfgemeinschaft soll auf dem Gelände eine neue Begegnungsstätte entstehen.
Das alles ist bereits in der Dezembersitzung 2019 (TOP 9.1) von der Gemeindevertretung (folgend GV) einstimmig beschlossen worden.
Wie der neue, auch unter ökologischen und klimapolitischen Zielsetzungen geplante Dorfmittelpunkt
- Kindergarten mit Betreuungsräumen im umgebauten Dörphus und in der neuen Krippe
- Begegnungszentrum für alle Großenseer als generationsübergreifender Treffpunkt
- sanierte Gymnastikhalle
- multifunktionale Dorf-Plaza im Außenbereich
aussehen könnte, wurde von der BfG unter Mitwirkung von Architekten und Freiraumplanern entwickelt. Mit diesem Planungskonzept hat Großensee mit einstimmigen Beschlüssen an Förderwettbewerben des Bundes und des Landes in den Jahren 2020 und 2022 teilgenommen. Wir wissen also seit 3 Jahren was wir machen könnten!
Und warum geht es dann nicht voran?
Die AWG will den folgenden Weg einschlagen. Sie sagt, wir suchen uns einen Architekten für den Umbau des Dörphus zum Kindergarten und den Neubau einer Krippe. Alle anderen neu zu errichtenden Bauwerke auf dem Dörphusgelände bleiben unberücksichtigt. Hierzu geben wir dem Architekten grobe Anhaltspunkte und der sagt uns dann schon, was wir wollen oder brauchen und ob was geht oder nicht. Er (oder sie) plant ein paar Varianten, wir suchen uns dann die schönste aus, passen sie unseren Vorstellungen an und Änderungen können wir ja auch später noch vornehmen. Wenn alles nicht passen sollte, dann bauen wir halt mit dem Architekten einen Neubau, wenn´s sein muss auch irgendwo anders, – so wurde in der Gemeindeversammlung schon verlautet. Bedeutet auch, dass die Gemeinde noch mehr Geld in die Hand nehmen muss, da ja auch noch ein entsprechendes Grundstück angekauft wird.
Mit Sicherheit ist das die unprofessionellste und langwierigste Vorgehensweise, die man sich vorstellen kann. Sie verstößt so ziemlich gegen sämtliche Vergabevorschriften und kann nicht zu einem optimalen technischen und wirtschaftlichen Erfolg führen. Jeder, der schon einmal gebaut hat, weiß, wie teuer nachträgliche Änderungswünsche werden können. Was nachträgliche Änderungswünsche bedeuten können, haben wir gerade beim Neubau der Feuerwehr erfahren: erhebliche Mehrkosten und ein mindestens einjähriger Planungsverzug.
Ein Konzept darüber, wo und wie die Vereine und die Gemeinde bis zur Erstellung der Begegnungsstätte ohne die Räume im Dörphus weiterarbeiten können, bleibt die AWG leider schuldig. Versuche der BfG, diese Problematiken rechtzeitig zu diskutieren und zu entschärfen, sind fehlgeschlagen. Die AWG hielt das nicht für nötig. Nachzulesen im Protokoll des Sozialausschusses: https://www.grossensee.eu/wp-content/uploads/2023/04/2023-02-21-Protokoll-Sozialausschuss.pdf
Das Vorgehen der AWG lässt zudem außer Betracht, dass für eine gelungene Architektur diverser Neu- und Bestandsbauten sowie Freiraumplanung ein architektonisch stimmiges Gesamtkonzept vorhanden sein muss, bevor Einzelmaßnahmen wie Umbau altes Dörphus und Neubau Krippe umgesetzt werden. Fehlt ein solches Gesamtkonzept, wird das Gesamtergebnis eher als Flickschusterei erkennbar und nicht als baulich ansprechendes Ensemble wahrgenommen, in dem man gern verweilen möchte. Eine abstoßende Architektur, eine fehlende einladende Raumgestaltung und bauliche Atmosphäre blieben uns dazu noch Jahrzehnte erhalten.
Warum zu allem Überfluss die AWG auch noch eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistung umsetzen will, ist zumindest der BfG unklar. Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach in der Gemeindevertretung und gegenüber der Verwaltung zutreffend dargelegt, dass eine solche europaweite Ausschreibung nicht zwingend erforderlich ist.
So arbeitet die AWG, die BfG arbeitet anders. Wir sind davon überzeugt, dass zunächst in der Gemeindevertretung ein Konsens darüber erzielt werden muss, was die Nutzer an neuer Infrastruktur benötigen, welche rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind und was wir als Gemeinde darüber hinaus wollen. Das hat die BfG bereits seit Jahren erledigt und laufend angepasst. Daraus wird dann ein Arbeitsauftrag für einen Architekten mit einer konkreten Zielvorgabe und einer ausführlichen Leistungsbeschreibung, die sämtliche uns bekannten Wünsche, Vorgaben und sonstige zu berücksichtigende Randbedingung beinhaltet. Der Architekt weiß bei uns genau, was wir wollen und muss nicht mit einem späteren Sinneswandel rechnen. Die Frage, ob etwas überhaupt umsetzbar ist, klären wir grundsätzlich im Voraus und haben diese Frage bezüglich des Umbaus für den Kindergarten bereits seit 2020 geklärt.
Beispiel gefällig? Im Zusammenhang mit den von uns erarbeiteten Unterlagen für den Förderwettbewerb wurde bereits in 2020 ein Ingenieurbüro beauftragt auszuarbeiten, wie denn die geplanten Gebäude des neuen Dorfzentrums mit den sehr unterschiedlichen Nutzungen und einer baulichen peu à peu Umsetzung nachhaltig und wirtschaftlich betrieben werden können. Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf das zukünftige Heizungssystem gelegt und ein Ingenieurbüro mit einer Bestandsaufnahme der bestehenden technischen Gebäudeausrüstung (Jahrgang 1972) beauftragt sowie eines Versorgungskonzept für die anstehenden Neu- und Umbauten. Aufgrund der erkennbar auf uns zukommenden politischen Vorgaben wurde diese Ingenieurleistung zum Jahreswechsel 2022/23 noch einmal auf die künftige vollständig fossilfreie Wärmeerzeugung aller Gebäude angepasst. Diese Erkenntnisse wären bei uns Vorgaben zur Objektplanung und würden nicht erst nach Beauftragung des Architekten und seiner Entwurfsplanung erkennbar auftreten und dann – mal eben hoppla hopp – für den Einzelfall gelöst. Wir können bauen, weil bei der BfG kompetente Bauingenieure ihre Expertise zur Verfügung stellen, die ihre Kenntnisse und Erfahrung aus einer Vielzahl von Bauprojekten von Mietwohnungen über Luxushotels, Krankenhäuser bis hin zu Kraftwerken erworben haben und als Entwickler, Projektleiter, Sachverständige und Gutachter tätig sind!
Nun hat aber momentan die AWG zusammen mit anderen die Mehrheit. Sie kann zwar Beschlüsse fassen, aber dann hat sie ein Problem. Aus den meist eher vage formulierten Beschlussfassungen der AWG lässt sich der Auftrag nicht immer zweifelsfrei ableiten, was aber für die Erstellung von vollständigen und für den Bauherrn risikofreien Ausschreibungsunterlagen unerlässlich ist. Verwaltung, Architekten und Ingenieure haben kaum freie Kapazitäten diese Lücken zu schließen, um zeitnah fachlich fundierte Unterlagen für eine Ausschreibung anzufertigen und dann geht es eben nicht voran.
Diskussionen zum Thema Kindergarten wurden von der AWG mehrfach unterbunden. Im Februar 2022 hatte die BfG zur Gemeindevertretersitzung einen Antrag vorgelegt, in dem Vorschläge für die Grundlagen eines Architektenauftrags dezidiert formuliert waren. Unser Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wurde abgelehnt. (TOP 1) https://www.grossensee.eu/wp-content/uploads/2022/03/2022-02-10-Protokoll-Gemeindevertretung.pdf So kam es noch nicht einmal zu einer Diskussion unserer Vorschläge, da bereits die Aufnahme als Tagesordnungspunkt von der AWG abgelehnt wurde. Unser Vorschlag beinhaltete die Erstellung eines architektonischen Gesamtkonzepts für die komplette Neugestaltung des Dörphusgeländes unter Verwendung der bereits existierenden Umbaupläne für den Kindergarten. Das wäre als sogenannte Machbarkeitsstudie sofort freihändig zu vergeben gewesen. Ausführungsdauer längstens ½ Jahr. Dann hätten wir das architektonische Gesamtkonzept, wüssten, wie unser neuer Dorfmittelpunkt aussehen wird, welche Fassaden, Dächer, Fassadengestaltung ……Danach erfolgt die sofortige Umsetzung des Krippenneubaus auch bei einem längeren Verbleib der Feuerwehr auf dem Gelände, weil das nach unserer Vorstellung machbar ist. Im Anschluss daran die restlichen Gebäude.
Während einer Ausschusssitzung Anfang 2023 äußerte ein Gemeindevertreter/AWG-Kandidat die Meinung, man solle das Thema Kindergarten doch erst einmal ruhen lassen und vor der Kommunalwahl gar nichts mehr machen. Man solle doch Entscheidungen der neuen Gemeindevertretung überlassen.
Die konstituierende Sitzung der neuen Gemeindevertretung ist auf den 13. Juni terminiert. Dann kommt der Sommer und bis zu den Sitzungen im Herbst/Winter werden sich dann alle – hoffentlich – in die Thematiken eingearbeitet haben. Dann kann es ja vielleicht 2024 weitergehen.
Offensichtlich ist der AWG das Thema „fehlende Betreuungsplätze“ doch nicht so wichtig.
Warum die AWG einen Grundsatzbeschluss zur gesamten Überplanung des Dörphusgeländes (GV 24.03.2022) mit der Begründung abgelehnt hat, dass Zuschussanträge nach Planungsbeginn nicht mehr gestellt werden können, ist nicht zu verstehen. Zum einen hat sie genau diesem Beschluss schon zweimal zugestimmt (GV 12.12.2019, GV 01.10.2020) und zum anderen ist die Aussage einfach falsch.
Wenn Fördermittel beantragt werden, müssen immer Pläne und Kostenschätzungen vorgelegt werden. Ohne diese ist der Antrag unvollständig und die Ablehnung garantiert. In Zeiten von weit verbreitetem Personalmangel ist es daher von Vorteil, wenn Qualifikationen, Kompetenzen und Bereitschaft zu viel Eigenleistung in den eigenen Reihen vorhanden sind und eingebracht werden können. Jetzt und auch in unmittelbarer Zukunft reicht es für einen kleinen Ort wie Großensee nicht mehr aus, nur gute Ideen zu haben, sondern wir müssen auch Personen finden, die willens und in der Lage sind Sacharbeit zu übernehmen, die aus der Verwaltung heraus nicht mehr zeit- und sachgerecht zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir sind alle keine Universalgenies, die fachlichen Qualifikationen und Kompetenzen liegen bei den meisten Menschen in bestimmten begrenzten Bereichen. Es wäre doch gut, wenn man denen zuhört, die in einem bestimmten Bereich nachweislich fachlich kompetent sind, und sich nicht seine Meinung oder besser Vorurteile frei von jeglichem Fachwissen und -kenntnissen bildet. Es ist sehr schade für Großensee, dass – zumindest in manchen Bereichen – Fachkompetenz keine Rolle zu spielen scheint und oftmals auch nicht erwünscht ist.
Geld scheint bei Kandidaten/Kandidatinnen der AWG und der Grünen keine Rolle zu spielen. Eine Grüne-Kandidatin äußerte vor einiger Zeit in der Fragestunde einer öffentlichen Sitzung die Meinung, dass es bei den vielen Millionen, die die Gemeinde in nächster Zeit investieren müsse „auf ein oder zwei Milliönchen mehr doch nicht mehr ankäme“.
Wir planen Investitionen sorgfältig. Ihre BfG