Lärmaktionsplan Großensee

Lärmaktionsplan Großensee

Bis zum 10. Juli liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 in der Gemeindeverwaltung Trittau aus und kann während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Ebenso können Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Werden dann demnächst weniger LKW durch Großensee fahren?

Sehr wahrscheinlich nicht. Seit 2002 gibt es eine EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die anschließend durch gesetzliche Änderungen und Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Was bringt uns das denn für Großensee?

Kurz gesagt – nichts.

Auf Grundlage von sog. Lärmkarten müssen Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne aufstellen. Grundlage dieser Lärmkarten wiederum ist ein „EU-harmonisiertes Berechnungsverfahren“. Viele Kommunen beklagen, dass der Lärm vor Ort nicht gemessen, sondern ausschließlich mit Hilfe von Berechnungsverfahren ermittelt wird.

Außerdem wird deutlich gemacht, dass weder durch die Lärmkarten noch durch Aktionspläne ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung entsteht.

Wir verstehen nicht, dass zwar die Lütjenseer Straße (L 92) und weiter die Sieker Straße (L224) als lärmbelastet in die Kartierung aufgenommen wurde, aber nicht die Hamburger Straße (L92) und die Trittauer Straße (L 93).

… und warum beschäftigt sich die Gemeinde dann eigentlich mit diesem Thema?

… weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wir dürfen und können zwar nichts ändern, aber einen Plan müssen wir und viele, viele andere Kommunen trotzdem erstellen.

Vielleicht wird es ja für die Zukunft etwas nutzen, wenn viele Einwohnerinnen und Einwohner von Großensee bis zum 10. Juli ihr Recht auf Eingabe von Stellungnahmen in Anspruch nehmen. Ein Lärmaktionsplan muss nach geltendem Recht nach 5 Jahren fortgeschrieben werden.

In der nächsten Gemeindevertretersitzung am 18. Juli besteht auch für die Öffentlichkeit die Möglichkeit zu Wortmeldungen. In derselben Sitzung wird abschließend über den Lärmaktionsplan entschieden.

 

Weitere Informationen:

https://www.amt-trittau.de/portal/bekanntmachungen/05-06-2024-ueberpruefung-und-fortschreibung-des-laermaktionsplans-der-gemeinde-grossensee-900001418-27160.html

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laermschutz/laermsh/laermaktionsplanung.html

https://gis.uba.de/maps/resources/apps/laermkartierung/index.html

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html