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Mailanfrage
Moin zusammen!
Uns würde interessieren, wie Sie die weitere Entwicklung von Großensee sehen, wo die Probleme liegen und welche Maßnahmen Ihnen am wichtigsten erscheinen, um das Gemeindeschiff auf den richtigen Kurs zu bringen.
Insbesondere interessieren uns folgende Themen:
• Entwicklung der Einwohnerzahl und deren Zusammensetzung in den nächsten 10 Jahren.
• Entwicklung der Gemeindesteuern und -gebühren.
• Entwicklung der Grundstückspreise bei Neubauvorhaben
• Welche neuen Baugebiete sollen ausgewiesen werden?
• Gibt es Themen, die für Sie absoluten Vorrang haben?
Unsere Antwort
Guten Abend <ANONYMISIERT>
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfragen.
Bei der Volkszählung im Jahr 1987 hatte Großensee 1.521 Einwohner, zum Stichtag 31.03.2017 betrug die Einwohnerzahl 1.796. Der Anstieg verlief nicht kontinuierlich, in den letzten beiden Jahren (2015 – 2017) kamen 62 neue Mitbürger (einschl. der neugeborenen Kinder) in unser Dorf. Über die Entwicklung der Einwohnerzahl und vor allem der Zusammensetzung in den nächsten 10 Jahren kann man nur spekulieren. Sicher wird das auch davon abhängen, ob und wie viele neue Baugebiete in Großensee enstehen. Deshalb möchte ich Ihre Frage dahingehend in diesem Zusammenhang beantworten. Die BfG setzt sich für eine behutsame Bauentwicklung ein, zurzeit planen wir keine neuen Baugebiete. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich vielleicht im Verlauf der Jahre Situationen ergeben können, die zu der Ausweisung eines kleinen Baugebiets führen. In der Vergangenheit ist es so gewesen, dass die Gemeinde Land aufkauft, es baureif macht und erschließt und dann verkauft. Die Gemeinde hat dabei einen – mehr oder weniger großen – Gewinn erziehlt und das Geld wurde in die Infrastruktur gesteckt (Kindergarten, Klärwerk, Sportplatz). Wenn das Dorf unverhältnismäßig stark wachsen würde (das darf es auch vom Gesetzgeber her nicht), würden auch die Anforderungen an die Infrastruktur (mehr Kindergartenplätze, größere Schulen) steigen, ohne dass ein echter Mehrwert an Lebensqualität für die Dorfbewohner entsteht.
Wenn ein Hauseigentümer auf seinem ausreichend großen Grundstück einen Anbau oder ein zweites Haus bauen will, dann hat die Gemeinde nur begrenzt Einflussmöglichkeiten. Sofern er sich an die geltenden Gesetze hält, wird der Kreis die Genehmigung erteilen. Wenn er nun dieses Haus verkaufen will, kann er den Preis frei festlegen, Angebot und Nachfrage. Wenn die Gemeinde ein Baugebiet erschließt, werden zunächst einmal die Kosten ermittelt (Ankauf, Planung, …). Bei der Festsetzung des Grundstückspreises befinden sich die Gemeindevertreter in einem Zwiespalt. Auf der einen Seite möchten wir durch einen (verhältnismäßig) günstigen Preis auch jungen Familien und anderen Personen mit eingeschränkten finanziellen Mitteln einen Hausbau ermöglichen, auf der anderen Seite sind wir verpflichtet, im Sinne der gesamten Gemeinde gut zu wirtschaften. Noch einmal zu Ihrer Frage zur Entwicklung der Grundstückspreise. Ganz entscheidend ist der Preis, zu dem wir Grundstücke erwerben können.
Es gibt nicht viele Steuern und Gebühren, die von der Gemeinde festgelegt werden können. Bei der Hundesteuer und dem Gewerbesteuerhebesatz sind zurzeit keine Änderungen geplant. Was die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der Grundsteuer für uns bedeutet, müssen wir erst einmal abwarten. Gesetzlich vorgegeben ist, dass kostenrechnende Einrichtungen wie z.B. das Klärwerk für die Abwasserbeseitigung durch Gebühren finanziert werden müssen. Sie sehen, dass wir in dem Bereich kaum einen Spielraum haben.
Absoluten Vorrang haben für uns der Bau des Feuerwehrgerätehauses und die Schaffung von Kindergartenplätzen (ob im Waldkindergarten, im jetzigen Dörphus oder eventuell auch außerhalb von Großensee). Das wollen wir, aber das müssen wir auch. Und in dem Zusammenhang überdenken wir auch die Nutzungsmöglichkeiten des Dörphuses und der Turnhalle. Uns wird öfter vorgeworfen, dass wir uns zu lange Zeit mit Entscheidungen lassen. Ja, wir diskutieren lange. Wir versuchen im Vorfeld alle Für und Wider abzuwägen, holen Rat und Hilfe von anderen ein und treffen erst dann eine Entscheidung. Dabei können nicht alle Wünsche aller Gruppen immer zu 100% erfüllt werden. Seit 2000 gibt es die BfG und in all den Jahren haben wir unsere Entscheidungen wirklich immer anhand von Sachargumenten getroffen. Dass Entscheidungen den einen gefallen und den anderen nicht, damit müssen wir leben. Wenn wir alles allen recht machen wollen, werden wir niemandem gerecht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einige Fragen beantworten konnte. Schreiben Sie gern, wenn noch etwas unklar ist oder auch, wenn Sie mit den Antworten nicht zufrieden sind.
Viele Grüße
Ursula Ruhfaut-Iwan
Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen! Schreiben Sie uns gerne unter info@bfg-grossensee.de an oder schauen Sie am kommenden Donnerstag für ein persönliches Gespräch im Piccolino vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!