Informationen und Kommentare zu den Vorwürfen der AWG aus deren Flyer 9. Ausgabe, Dezember 2021.
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Kurze Zusammenfassung
Im AWG-Flugblatt vom Dezember 2021 (Feuerwehrgebäude) werden eine Reihe von Vorwürfen und Behauptungen gegen den Bürgermeister und die BfG formuliert, die wir hier kurz kommentieren wollen.
Vorwurf: In der Planungsphase fehlte es an Transparenz und es „wurde von oben herab gehandelt“.
- Über 6 Monate lag die Planung bei einer Planungsgruppe bestehend aus Teilnehmern aller Fraktionen, der Feuerwehr, dem Architekten und dem Bürgermeister. Allen Teilnehmern lagen jeweils aktuell alle Informationen vor.
- Wenn einzelne Gemeindevertreter sich nicht ausreichend informiert fühlten, lag dieses am fehlenden Informationsfluss durch den eigenen Vertreter in der Planungsgruppe.
- Der Plan, der letztlich mehrheitlich (eine Gegenstimme) im Bauausschuss verabschiedet wurde und mit der Feuerwehr erarbeitet und abgestimmt war, hatte sich über die Monate „fließend“ entwickelt.
Vorwurf: Der am 18.11.2021 vorgelegte Plan war nicht angemessen.
- Wenn man beide für die Jugendfeuerwehr vorgesehenen Räume zusammenzählt, ist die DIN 14092 deutlich übererfüllt.
- Wachstumsreserven sind eingeplant, obgleich ein eventuelles Bevölkerungswachstum kaum Einfluss auf die notwendige Zahl der Einsatzkräfte hätte, denn die wird vorrangig durch die konstante Waldfläche der Gemeinde beeinflusst.
- Die jetzt von der AWG und CDU erzwungene Vergrößerung des Gebäudes ist also nicht nur inhaltlich schwer zu begründen, sondern führt zu Verzögerungen durch Neuplanungen und Mehrkosten im Bereich von 200.000 Euro (laut Architekt). Allein damit könnte man schon eine Kita-Erweiterung zur Hälfte finanzieren!
Vorwurf: Bürgermeister und BfG reagieren unangemessen und sperren sich gegen die Umsetzung des Vergrößerungsbeschlusses in der Gemeindevertretung.
- Aus den oben genannten Gründen sind der Bürgermeister und die BfG bezüglich der Vergrößerung nicht begeistert. Doch noch ärgerlicher ist das Zustandekommen dieser Kontroverse, weil diese gerade durch die Arbeit in einer Planungsgruppe bestehend aus allen beteiligten Fraktionen verhindert werden sollte.
- Nach Abstimmungsgesprächen des Bürgermeisters und des Vorsitzenden des Finanz- und Grundstücksausschusses mit der Amtsverwaltung zu den nun notwendigen Vertragsänderungen hat der Bürgermeister unverzüglich am selben Tag die Beauftragung in die Wege geleitet.
Vorwurf: Bürgermeister/BfG gehen gegen einzelne Gemeindevertreter öffentlich persönlich vor.
- In einem von AWG und CDU lancierten Artikel des Hamburger Abendblatts werden einem Gemeindevertreter Zitate zugeordnet, auf die wir reagiert haben. Wenn diese Zitate seitens der Zeitung falsch zugeordnet wurden, hätte man eine Korrektur verlangen können. Dieser Irrtum ist nicht uns anzulasten. Die BfG hat jedenfalls nach einem Hinweis der betroffenen Person den Text auf ihrer Website entsprechend angepasst.
Noch eine Anmerkung
Bei allen inhaltlichen Divergenzen haben wir uns immer um einen für die Dorfpolitik angemessenen Stil bemüht. So macht es uns Sorge, wenn sich politische Kontrahenten mit Flugblättern „beharken“, die schon polemische Stilmittel beinhalten. Wir sind nicht im Wahlkampf und wollen uns unsere Freude an der ehrenamtlichen Gemeindepolitik nicht zerstören lassen.
Details
Die AWG hat in ihrem Flyer Ende Dezember diverse Anschuldigungen erhoben. Die BfG wird chronologisch zu den einzelnen Vorwürfen Stellung nehmen.
Zitat AWG: Vielleicht konnten Sie die Ereignisse um die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 18.11.2021 verfolgen. Dort wurde mehrheitlich ein Beschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus gefasst. Es wurden Änderungen am Grundriss vorgenommen, die sicherstellen sollen, dass die Jugendfeuerwehr einen Raum bekommt, der den Empfehlungen der DIN 14092 (Raum- und Flächenbedarf) entspricht, ebenso sollen die Umkleideräume aller Feuerwehrkameraden bedarfsgerecht angepasst werden.
Grundlage für die Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses ist der von der Feuerwehr erarbeitete und amtlich geprüfte Feuerwehrbedarfsplan.
Danach müssen wir Umkleideräume für 37 aktive Einsatzkräfte vorhalten – wir planen für 41.
Die Zahl der erforderlichen Einsatzkräfte wird in erster Linie dadurch bestimmt, dass wir erhebliche Waldflächen im Einsatzbereich der Feuerwehr haben. Die Einwohnerzahl spielt dagegen nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Von der Auswahl des Architekturbüros bis zum finalen Planentwurf war die Feuerwehr maßgebend beteiligt. Nach und nach waren vorliegende Pläne auf Vorschläge der Feuerwehr hin im Detail so angepasst worden, dass am Ende alle Mitglieder der Feuerwehr mit dem finalen Ergebnis einverstanden waren. Es gab keine Einwände oder Vorbehalte.
Zitat AWG: Die DIN 14092 ist eine Norm für Gebäude der Feuerwehren, die allgemeine Planungsgrundlagen festlegt. Diese Grundlagen sollen es Architekten, Planern und den Feuerwehren ermöglichen, funktionsgerecht zu bauen.
Das ist richtig. Deshalb wurde in unserem Architektenvertrag dieser Sachverhalt berücksichtigt. Der öffentliche Auftraggeber ist aber auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterworfen. Wir bauen als öffentlicher Arbeitgeber unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit Steuergeldern ein funktionales Bauwerk, das den heutigen und zukünftigen Bedarfen angepasst zu gestalten ist.
Zitat AWG: Eine Anpassung der Planung nach den Vorgaben des Beschlusses der Gemeindevertretung ist also mit geringem Aufwand verbunden und schnell umsetzbar.
„Geringer Aufwand“ ist eine sehr relative Größe. Die Umplanung durch den Architekten bedeutet zusätzlichen Zeitaufwand, Planungsmehrkosten und einen höheren Kostenaufwand für den Bau.
Der Architekt schätzt die baulichen Mehrkosten für die Erweiterung auf rd. 180.000€. Dazu kommen rd. 18.000€ Mehrkosten für den Architekten und nochmals rd. 9.000€ für die Fachplaner.
Zitat AWG: Leider reagieren die BfG und der Bürgermeister völlig unangemessen auf diesen Beschluss.
Die BfG hat den Beschluss von AWG, CDU und dem fraktionslosen GV-Mitglied Dacosta nicht bejubelt.
Was daran ist „unangemessen“?
Zitat AWG: Wir fragen uns: Muss das sein??
Muss man als BfG nach einem Beschluss, der einem nicht gefällt, so reagieren?
Muss man der Meinung sein, die Gemeindevertretung nicht um Zustimmung zu bitten?
Um die vergaberechtlich komplexen Folgen durch diese neue Beschlusslage zu klären, vereinbarte der Bürgermeister umgehend einen Gesprächstermin mit dem Ausschussvorsitzenden des Finanz- und Grundstücksausschusses, dem Ausschutzvorsitzenden des Planungs- und Bauausschusses, dem Gemeindewehrführer und dem stellv. Gemeindewehrführer.
Ergebnis dieses Gespräches:
BM Lindemann-Eggers und FA-Ausschussvorsitzender Tillmann-Mumm vereinbarten einen Termin zur Klärung der weiteren Auftragsvergabe bei der Amtsverwaltung.
Dieses Treffen mit der Vergabestelle, dem büroleitenden Beamten, dem Vorsitzenden des Finanz- und Grundstücksausschusses Tillmann-Mumm und Bürgermeister Lindemann-Eggers fand am 6.12.2021 im Amt Trittau statt. Trotz Bedenken der Vergabestelle zum Vergabeverfahren wurde die Zustimmung der Amtsverwaltung zur Fortführung der Planung erteilt.
Unser Bürgermeister erteilte noch am selben Tag dem Baumanagement Trittau den Auftrag, das Planungsbüro mit den Änderungen aus der GV-Sitzung vom 18.11.2021 zu beauftragen und sorgte damit für die schnellstmögliche Umsetzung.
Zitat AWG: Muss man einen Entwurf präsentieren, der nur die Mindestanforderungen erfüllt und schon jetzt bekannte Informationen über zusätzliche Neubürger unberücksichtigt lässt?
Statt derzeit rd. 150m² stehen der Feuerwehr demnächst rd. 400m² (ohne Fahrzeughalle) zur Verfügung.
Eine zunehmende Einwohnerzahl, die durch die Vorgaben des Landes ohnehin begrenzt ist, spielt für die erforderliche Zahl der Einsatzkräfte nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend für die Anforderungen an die Größe der Feuerwehr ist die uns umgebende Waldfläche und die wird sich nicht vergrößern.
Zitat AWG: Muss man dann alle diesbezüglichen Anfragen und Anmerkungen ignorieren?
Um Anfragen und Anmerkungen ignorieren zu können, müssten diese ja erst einmal geäußert werden.
Wann und an wen wurden Anfragen gestellt und Anmerkungen geäußert?
Zitat AWG: Muss man falsche Tatsachen über die Mehrheit der Gemeindevertreter auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Großensee und in einem offiziellen Bürgermeisterbrief verbreiten?
Welche Tatsachen im Bürgermeisterbrief sind nach Auffassung der AWG falsch? Bitte benennen und belegen.
Zitat AWG: Muss man gegen einzelne Gemeindevertreter öffentlich persönlich vorgehen?
In einem von AWG und CDU initiierten Artikel des Hamburger Abendblatts werden einem Gemeindevertreter Zitate zugeordnet, auf die wir reagiert haben. Dass diese Zitate seitens der Zeitung falsch zugeordnet wurden, ist nicht uns anzulasten. Die BfG hat jedenfalls nach einem Hinweis der betroffenen Person den Text auf ihrer Website entsprechend angepasst.
Zitat AWG: Muss man in der Bauausschusssitzung kontrovers diskutieren und der Gemeindevertretung eine Empfehlung geben, die offensichtlich keine Mehrheit finden wird.
Ja, muss man.
Meinungsvielfalt ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip und kontroverse Diskussionen bilden diese Meinungsvielfalt ab.
Der Bau- und Planungsausschuss ist kein vorauseilender Erfüllungsgehilfe der Gemeindevertretung. Er stellt seine Empfehlung eigenständig auf und vertritt sie.
Zitat AWG: Muss man andere für "Verzögerungen“ verantwortlich machen obwohl die Gemeindevertretung sich seit 2015 (absolute Mehrheit der BfG) mit dem Thema beschäftigt.
Mehr als 5 Monate hatten alle Gemeindevertreter Zeit und Gelegenheit sich über den Planungsstand zu informieren und jede Fraktion konnte über ihren Vertreter im erweiterten Bau- und Planungsausschuss ihre Vorstellungen einbringen. Wenn dann in der GV-Sitzung im November das Planungsergebnis als unzureichend angesehen wird und Änderungen durchgesetzt werden, dann liegt die Verantwortung einer Unterbrechung im Planungsablauf auf Seiten derjenigen, die monatelang zu- oder weggeschaut haben, während andere, zusammen mit der Feuerwehr, eine alle Sachverhalte erfüllende Lösung erarbeitet haben.
Die erwähnten „Verzögerungen“ in den vergangenen Jahren, für die die BfG verantwortlich gemacht wird, werden wir gesondert aufzeigen.
Zitat AWG: Muss man auf der Gemeindevertretersitzung gefasste Beschlüsse nicht umgehend umsetzen?
Das ist Politik nach Gutsherrenart!
Ja, das muss man oder genauer gesagt, diese Aufgabe hat der Bürgermeister. Und dieser Aufgabe ist er nachgekommen – siehe Punkt 5. Und das weiß auch die AWG, da sie an diesem Prozess beteiligt war!
Was soll an der oben beschriebenen Vorgehensweise „Politik nach Gutsherrenart“ sein?
Zitat AWG: Zitat aus dem Programm der BfG Großensee: "Die BfG tritt dafür ein, dass alle Gemeindevertreter gemeinsam Entscheidungen treffen und nicht, dass ein Bürgermeister allein oder nach privaten Gesprächen entscheidet, was vermeintlich gut und richtig für Großensee ist:"
Stimmt! Dafür tritt die BfG nach wie vor ein.
Zitat AWG: Diese Vorgehensweisen waren der Grund dafür, dass die AWG gegründet wurde.
Wie bitte? Verstehen wir die AWG richtig, dass „diese Vorgehensweisen“
- ein Bürgermeister entscheidet nicht allein, was vermeintlich gut und richtig für Großensee ist,
- ein Bürgermeister setzt GV-Beschlüsse um (Beleg siehe Punkt 5.),
Grund dafür waren, dass die AWG gegründet wurde?
Will die AWG das etwa anders handhaben?
Zitat AWG: Anstatt ergebnisoffen "sich etwas entwickeln zu Lassen“ und möglichst viele freudig mit einzubeziehen wird hier von oben herab gehandelt.
Na, „ergebnisoffen“ sollte die Planungsgruppe Feuerwehr sicher nicht arbeiten, denn am Ende sollte ja ein neues Zuhause unserer Feuerwehr entstehen.
Natürlich mussten bei der Planung alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, aber darüber hinaus waren die Bedarfe unserer Großenseer Feuerwehr Grundlage für die Gestaltung des Gebäudes, das in sehr enger Zusammenarbeit mit ihr und dem Architekten geplant wurde.
Wer sollte denn bei der Planung noch „freudig“ mit einbezogen werden? Alle Gemeindevertreter/-innen waren sich doch über die Zusammensetzung der Planungsgruppe einig.
Coronabedingt hat die Planungsgruppe in vielstündigen Videokonferenzen getagt. Ausgehend von dem ausgewählten Planentwurf wurden nach und nach – vor allem auf Anregungen und Vorschläge der Feuerwehr hin – Änderungen im Detail vorgenommen. Vor jedem Treffen hatten alle Mitglieder als Arbeitsgrundlage einen jeweils vom Architekten aktualisierten Plan vorliegen.
Wer hat denn wann „von oben herab gehandelt“ oder musste sich das gar gefallen lassen? Sorry, aber auch nach langem Überlegen fällt uns dazu nichts ein.
Zitat AWG: Unsere Aufgabe ist es jetzt, den mehrheitlich gefassten Beschluss schnell umzusetzen.
Persönliche Befindlichkeiten sind hier nicht angebracht.
Die AWG weiß doch ganz genau, dass BM Lindemann-Eggers bereits am 6.12.2021, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, die Beauftragung in die Wege geleitet hat – ganz ohne persönliche Befindlichkeit und mit Kenntnis des Vorsitzenden der AWG.
Zitat AWG: Liebe Großenseer!
Wir wünschen uns für das Jahr 2022 in der Gemeindevertretung wieder eine sachbezogene und gemeinsame Arbeit zum Wohle unserer Gemeinde. Wir werden alles daran setzen, dass dieses auch gelingt.
Ihnen wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2022.
Mit diesen Worten begann die Bürgerinformation der AWG Ende Dezember 2021.
Diesen Wünschen kann sich die BfG voll und ganz anschließen.
Beim Weiterlesen haben wir dann aber festgestellt, dass AWG und BfG offensichtlich ein grundlegend anderes Verständnis von den Begriffen „sachbezogen“ und „gemeinsame Arbeit“ haben.
Behauptungen aufzustellen, für die es keine Belege gibt, die nachweisbar falsch sind und dann offensichtlich trotz besseren Wissens geäußert werden, das verstehen wir nicht unter „sachbezogen“ und „gemeinsame Arbeit“.